Mitgliedschaft
Eltern, die ihr Kind an unserer Schule anmelden, treten gemäß den Vereinbarungen im Schulvertrag dem Förderverein bei. Die Mitgliedsbeiträge der Eltern werden entsprechend der Satzung verwendet und somit an den Schulträger in voller Höhe weitergeleitet.
Darüber hinaus kann jeder das Evangelische Gymnasium Bad Marienberg mit einem Förderbeitrag oder einer Spende unterstützen, auch wenn er keine Kinder an der Schule angemeldet hat. Er kann dies, indem er Mitglied des Fördervereins wird oder den Förderverein ohne Mitglied zu sein durch Spenden unterstützt.
Sie möchten auch Fördermitglied werden?
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Das Konto des Vereins ist:
Konto-Nr. 135 970
bei der Kreissparkasse Westerwald (BLZ 570 510 01)
Wir freuen uns auf Ihren Beitrag, seien es Spenden oder die aktive Unterstützung unserer Arbeit durch Rat und Tat.
In Zeiten schlechter Noten bei der Pisa-Studie und Bibliothekssterben in Deutschland benötigen wir ausreichend finanzielle Mittel, um das neugegründete Evangelische Gymnasium Bad Marienberg auf solide Füße zu stellen: Denn eine Schule erfolgreich aufzubauen und zu führen heißt auch immer investieren.
Aufnahmeantrag_Foerderverein_evGBM.pdf
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Mitgliedsbeiträge und Aufnahme
Eltern, die ihre Kinder an dem Gymnasium anmelden, engagieren sich durch die Unterschrift unter dem Schulvertrag im Förderverein oder auf andere Weise für das Gymnasium - dabei wird das Einkommen berücksichtigt.
Die Mitgliedsbeiträge betragen monatlich
40,00 Euro für das erste Kind
24,00 Euro für das zweite Kind
12,00 Euro für das dritte Kind
Die Sozialklausel
Dem Förderverein ist wichtig, dass das Evangelische Gymnasium keine Eliteschule wird, die nach Einkommen der Eltern Schüler aussortiert. Dementsprechend werden Kinder von gering verdienenden Eltern ebenfalls aufgenommen, wenn sie für das Gymnasium geeignet sind.
Auf schriftlichen Antrag kann von Verpflichtung zur Beitragszahlung ganz oder teilweise Befreiung erteilt werden. Der Antrag ist über die Schule beim Schulträger einzureichen und zu begründen. Die Richtlinien, auf deren Grundlage die Entscheidung erfolgt können hier eingesehen werden.
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